Gesellschaft für Wissenschafts- und Technikforschung e.V.
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Ziele der GWTF

Die Gesellschaft für Wissenschafts- und Technikforschung e.V. (GWTF) will mit ihren Aktivitäten die interdisziplinäre Bearbeitung von Problemen der Wissenschafts- und Technikentwicklung und die Kommunikation zwischen Geistes- Sozial- und Naturwissenschaften fördern. Dabei verfolgt sie drei miteinander verbundene Ziele.

Erstens ist Wissenschafts- und Technikforschung selbst ein interdisziplinäres Unternehmen, dem die getrennte Behandlung durch Soziologie, Geschichte, Ökonomie, Philosophie und andere Disziplinen nicht gerecht wird. Die GWTF möchte den interdisziplinären Diskurs zwischen den verschiedenen Disziplinen befördern, die Probleme der Wissenschafts- und Technikentwicklung zum Gegenstand haben.

Zweitens ist Interdisziplinarität selbst ein wichtiges Arbeitsgebiet der Wissenschafts- und Technikforschung. Immer mehr Forschungsprozesse und ganze Arbeitsgebiete - wie z.B. die Umweltforschung - werden mit dem Etikett "interdisziplinär" versehen, ohne daß die mit interdisziplinärem Arbeiten verbundenen theoretischen und praktischen Probleme gelöst sind. Die Gesellschaft für Wissenschafts- und Technikforschung will ein Forum für die Bearbeitung wissenschaftlicher Probleme der Interdisziplinarität bieten.

Drittens schließlich will die GWTF den interdisziplinären Dialog zwischen Geistes-, Sozial- und Naturwissenschaftlern fördern. Die Kommunikation darüber, wie Wissenschaft und Technikentwicklung funktionieren, wie sie mit gesellschaftlichen Wertesystemen in Konflikt geraten, wie Funktionsprobleme von Wissenschaft und Technikentwicklung wissenschaftlich bearbeitet werden können und wie WissenschaftlerInnen und IngenieurInnen dieser Erforschung wahrnehmen, kann einen wichtigen Beitrag zum wechselseitigen Verstehen der "zwei Kulturen" leisten. Die GWTF lädt an Problemen der Wissenschafts- und Technikentwicklung interessierte WissenschaftlerInnen aller Disziplinen zu einem interdisziplinären Dialog ein, mit dem wir der Komplexität moderner Wissenschafts- und Technikentwicklung besser gerecht werden können.

Ihre Ziele verfolgt die GWTF (1) indem sie jährliche, diziplinübergreifende Tagungen zu wechselnden Themen aus der Wissenschafts- und Technikforschung veranstaltet, (2) mit der Mailingliste "gwtf-talk" das einzige deutschsprachige Email-Forum für interdisziplinäre Wissenschafts- und Technikforschung unterhält und (3) unter www.gwtf.de eine WorldWideWeb-Repräsentation für disziplinübergreifende Fragen der Wissenschafts- und Technikforschung betreibt.

Satzung der GWTF

§ 1 Die "Gesellschaft für Wissenschafts- und Technikforschung" mit Sitz in Bielefeld verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Ziel der Gesellschaft ist die Förderung der Erforschung der historischen und aktuellen Entwicklung von Wissenschaft und Technik, insbesondere in ihrem gesellschaftlichen (kulturellen, politischen, ökonomischen und sozialen) Kontext. Besondere Anliegen sind die Förderung der wissenschaftlichen Kommunikation auf diesen Gebieten; ihre Förderung in der Öffentlichkeit; der nationale und internationale Kontakt mit anderen Fachgesellschaften. Die Gesellschaft wird in das Vereinsregister eingetragen.

§ 2 Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zu den Aktivitäten der Gesellschaft gehören die Veranstaltung wissenschaftlicher Konferenzen und thematisch spezialisierter Fachtagungen, der Informationsaustausch unter den Mitgliedern (Newsletter), die Bildung von Arbeitskreisen und die Zusammenarbeit mit anderen Fachgesellschaften verwandter Zielsetzung. Die Verkehrssprache ist im allgemeinen deutsch.
Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitglied der Gesellschaft kann jeder werden, der an ihren Zielen mitzuwirken bereit ist. Wissenschaftliche Institutionen und Gesellschaften sowie andere Organisationen können fördernde Mitglieder werden. Fördernde Mitglieder sind von Wahlen ausgeschlossen.
Anträge auf Mitgliedschaft werden vom Vorstand entgegengenommen und entschieden. Der Austritt ist jederzeit durch schriftlich Mitteilung an den Vorstand möglich.

§ 4 Die Aktivitäten der Gesellschaft werden finanziert durch Mitgliedsbeiträge, freiwillige Beiträge der fördernden Mitglieder, durch Mittel von Stiftungen und anderen Organisationen, sowie durch Zuwendungen, die für besondere Aufgaben in Übereinstimmung mit den oben genannten Zielen erfolgen.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge regelt eine Beitragsordnung. Änderungen der Beitragsordnung beschließt der Vorstand.

§ 5 Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vermögen an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), Kennedyallee 40, 53 Bonn-Bad-Godesberg, zur Verwendung für wissenschaftliche Zwecke im Sinne dieser Satzung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften für steuerbegünstigte Zwecke.

§ 6 Die Gesellschaft wird von einem Vorstand geleitet, der aus einem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Sekretär besteht. Der Vorstand wird für vier Jahre von den wahlberechtigten Mitgliedern gewählt. Er ist den alle zwei Jahre stattfindenden Mitgliederversammlungen berichtspflichtig, dazwischen dem Konzil, das mindestens einmal im Jahr zusammentritt. Der Vorstand nimmt die Aufgabenverteilung unter sich vor, insbesondere die Programmplanung der Konferenzen.
Jedes einzelne Vorstandsmitglied ist berechtigt, allein gerichtlich und außergerichtlich die Gesellschaft zu vertreten.

§ 7 Das Konzil besteht aus fünf Mitgliedern und wird von den wahlberechtigten Mitgliedern für vier Jahre gewählt. Im Konzil sollen die unterschiedlichen Belange der Wissenschaftsforschung, der Technikforschung, der historischen sozialwissenschaftlichen und philosophischen Orientierung vertreten sein, Das Konzil nimmt die jährlichen Rechenschaftsberichte des Vorstandes entgegen und entlastet diesen; es erarbeitet Vorschläge für die Arbeit der Gesellschaft und beauftragt den Vorstand mit der Durchführung; es erarbeitet Vorschläge für die Neuwahlen zum Vorstand und zum Konzil. Dazu nimmt es Vorschläge aus dem Kreis der Mitglieder entgegen.

§ 8 Die Wahlen zum Vorstand und zum Konzil erfolgen alle vier Jahre auf der Mitgliederversammlung. Es entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Kandidaten für den Vorstand und das Konzil werden vom Konzil benannt. Die Benennung weiterer Kandidaten durch die Mitglieder ist nicht ausgeschlossen.

§ 9 Die Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre in Verbindung mit einem Kongreß der Gesellschaft aufgrund schriftlicher Einladung durch den Vorstand statt. Die Mitgliederversammlung gibt dem Konzil und dem Vorstand Anregungen zur Arbeit der Gesellschaft sowie zur Aufstellung von Kandidaten für die jeweils folgende Wahl, für Nachwahlen oder Ergänzungen zum Konzil.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine von einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen. Auf schriftlichen Antrag eines Viertels der stimmberechtigten Mitglieder hat der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Tagesordnungen zu den Mitgliederversammlungen werden zusammen mit der Einladung bekanntgegeben.

§ 10 Satzungsänderungen erfolgen auf Vorschlag einer Zweidrittelmehrheit des Konzils oder der Mehrheit der Mitgliederversammlung durch die Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden wahlberechtigten Mitglieder.

Datum der Errichtung: Bielefeld, den 26.03.1987
Satzung in der Fassung vom 5.12.1998

Beitragsordnung

Gemäß der Mitgliederversammlung vom 1.12.2001 wird der Mitgliedsbeitrag auf 20,00 Euro festgesetzt.
Geringfügig Beschäftigte bezahlen die Hälfte.
Studierende und Arbeitslose sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.

Zuletzt aktualisiert am 28.05.2018 [zum Seitenanfang] [Impressum/Datenschutzerklärung]